Ungebremste Hetze gegen das MfS
Im Anschluss an den 2. Teil des Spielfilms „Der
Mordanschlag“, der den Mord am Treuhandchef Detlev Karsten Rohwedder zum
Gegenstand hatte, wurde am 7.11.2018, 21:45 Uhr, im ZDF eine Dokumentation zum
Film ausgestrahlt, die u.a. den Fragen nachging: „Wurde die RAF womöglich durch
den Staatssicherheitsdienst der DDR unterstützt? Gab es Verbindungen zwischen
RAF und Stasi über den Untergang des SED-Regimes hinaus?“
Wer den Film „Der Mordanschlag“ gesehen hatte, musste zu
der Einschätzung kommen, dass das MfS RAF-Mitglieder ausgebildet, ausgerüstet,
für Mordanschläge eingesetzt oder zur Ablenkung von eigenen Mordanschlägen – in
welchem Auftrag auch immer - selbst nach dem Untergang der DDR benutzt hat.
Was die Dokumentation dazu an Fakten liefern konnte, war
mehr als dürftig. Trotzdem wurde vom Journalisten Bütz Peters behauptet, dass
RAF-Mitglieder ein bis zweimal jährlich in einem MfS-Objekt in Briesen an
Waffen – auch an NATO-Waffen - ausgebildet und trainiert wurden.
Das
ist eine bewusste Verfälschung der Tatsachen!
Wahr ist, dass das MfS RAF-Aussteiger in die DDR
aufgenommen und mit neuen Identitäten ausgestattet hat. Wahr ist auch, dass
solche RAF-Aussteiger zeitweise in einem konspirativen Objekt des MfS
untergebracht wurden und hier mit ihnen in Schießübungen Anschläge in der BRD
nachgestaltet wurden. Also mit keinen aktiven RAF-Mitgliedern, sondern
Aussteigern!
Das waren auch keine Trainings- oder Ausbildungsmaßnahmen.
Vielmehr erhoffte sich das MfS davon einen Erkenntnisgewinn zur Qualifizierung
der eigenen Terrorabwehr und ganz besonders des Personenschutzes für führende
Repräsentanten und Staatsgäste der DDR.
Hätte das MfS RAF-Mitglieder für Einsätze in der BRD
ausgebildet oder in die BRD geschickt, wäre das ein geradezu idealer Grund für Strafverfolgungsmaßnahmen
nach 1990 gewesen. Auch heute noch könnten beteiligte MfS-Mitarbeiter wegen
Beihilfe zum Mord strafrechtlich verfolgt werden, da Mord nicht verjährt.
Bis heute wurde kein einziger MfS-Mitarbeiter im
Zusammenhang mit RAF-Aktivitäten rechtskräftig verurteilt. Der
Hauptverantwortliche für die Terrorabwehr des MfS und damit auch für die
Aufnahme der RAF-Aussteiger in die DDR, der Stellvertretende Minister,
Generalleutnant Gerhard Neiber, wurde nach 1990 für
11 Monate in Untersuchungshaft genommen. Er wurde ohne Anklage wieder
freigelassen und für seine Haftzeit entschädigt.
Am 5. März 1998 hob der Bundesgerichtshof ein Urteil gegen
drei ehemalige MfS-Mitarbeiter auf. Sie wurden vom Vorwurf der Strafvereitelung
freigesprochen, da es bei der Aufnahme von RAF-Aussteigern in die DDR nicht um
Strafvereitelung sondern um die Verhinderung weiterer Verbrechen gegangen sei.